Hemminger Immobilien Blog

 
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18.02.2009, 09:33

Angebot und Impressum

Gestern erhielt ich über einen der Portal-Suchagenten mal wieder ein neues Angebot in Kleinblittersdorf. Neugierig wie ich bin habe ich das Objekt geöffnet und zwei Dinge sind mir gleich ins Auge gefallen: zum einen das Impressum, zum anderen die Provisionsangabe.

Als Makler ist man ja mit dem Impressum einiges an Ärger gewöhnt. Wir müssen neben Firmenname, Inhabername oder Vertretungsberechtigtem, Adresse, Telefon, Fax, E-Mail, USt-Id. Nr auch noch die Behörde angeben die uns die Erlaubnis nach § 34(c) GewO ausgestellt hat. Bei mir/uns ist das das Ordnungsamt des Stadtverbandes Saarbrücken, inzwischen Regionalverband. Nun gibt es einige findige Kollegen und Anwälte die meinen, das man die Anschrift der Erlaubnisbehörde auch angeben muss. Mir persönlich ist das - auf deutsch - zu blöd. Der Stadtverband, respektive das Büro das die Urkunde ausgestellt hat, ist in den letzten 5 Jahren bestimmt 4mal umgezogen. Außerdem heißt es jetzt "Regionalverband". Ich habe besseres zu tun als hinter der Stadt herzutelefonieren. Auch die aktuellen Gerichtsurteile sehen das so - eine Angabe der Anschrift ist nicht nötig, ja nicht einmal zumutbar.

Angegeben werden muss aber immer Anschrift, Telefon, E-Mail, Erlaubnisbehörde. Und bei besagtem Kollegen fehlt sogar die Erlaubnisbehörde, in den Exposés in der sie angegeben ist ist es die Falsche. Die Behörde die dort angegeben ist darf diese Erlaubnis nicht ausstellen...

Daneben gibt es die Preisangabenverordnung. Die schreibt unter anderem vor, das bei Mietwohnungen die Provision in Faktoren der Kaltmiete angegeben werden muss. Das heißt: "2 Kaltmieten zzgl. MwSt." ist falsch, Sie als Kunde müssten ja selbst rechnen... Die Angabe "2,38 Kaltmieten inkl. MwSt." ist aber richtig - aber hier müssen Sie ja auch nicht rechnen.

Ebenso ist die Angabe "3% des Kaufpreises zzgl. MwSt." nicht zulässig, nur zulässig ist "3,57% des Kaufpreises inkl. MwSt." oder eine direkte Angabe in Euro, z.B. 5000,- Euro inkl. MwSt.

Sollte ein Mitkonkurrent oder Anwalt die Seite des Kollegen mal besuchen könnte hier eine sehr teure Abmahnung fällig werden. Mir persönlich ist es egal, ich sehe hier nicht einmal einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht. Sie als Kunde sind doch in der Lage eine Provision in Prozenten selbst zu errechnen. Und ob jetzt die richtige Adresse dasteht oder nicht schränkt den Wettbewerb in keiner Weise ein, wo hat der Konkurrent denn hier einen Vorteil mir gegenüber? Die einzige Aussage ist, das er hier eben ein bißchen schludert - und daraus lassen sich dann ja Rückschlüsse auf seine Arbeitsweise ziehen, aber das ist ein anderes Thema...

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Kommentare

Falk Löwe hat am 22.12.2009 um 18:45 Uhr geschrieben:

Sehr geehrte Kollegen, ich habe Post von Herrn Hartmut Joswig aus Wernigerode bekommen, der angeblich für Immobilien national Abmahnungen schreiben darf. Mich will er belangen, weil ich die Provision nur in einem Gesmtwert angegeben habe und die Prozentangabe fehlt. Vollkommen irrsinnig, oder ? Ihnen allen weiterhin viel Erfolg !

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